Ausbildungsziele und Studienplan orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten, d.h.:
Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollen befähigt werden, eigenverantwortlich psychische und psychosomatische Erkrankungen sowie psychische Folgeerscheinungen körperlicher Erkrankungen zu diagnostizieren und verhaltenstherapeutisch zu behandeln.
Darüber hinaus sind uns folgende Ziele wichtig:
Die Kooperation und räumliche Nähe zum Universitätsklinikum Münster (Klinik für Psychische Gesundheit) ermöglichen zudem eine regelmäßige Einbeziehung psychiatrischer Fälle in die Ausbildung.
Der Beruf der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten ist ein anspruchsvoller, verantwortungsvoller, faszinierender und abwechslungsreicher Beruf.
Psychotherapie: Berufsbild mit Zukunft (pdf)
für Seminare, Supervision und Selbsterfahrung
Wir freuen uns, dass folgende Personen mit uns zusammenarbeiten und an der Ausbildung am IPP mitwirken
unsere Lehrkräfte (pdf)Die Ausbildung besteht entsprechend der Ausbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten aus fünf Teilen:
Alle Ausbildungsteile erfolgen am IPP Münster zeitlich parallel und miteinander vernetzt.
Im Rahmen der Ausbildung können außerdem Zusatzqualifikationen erworben werden.
Die theoretische Ausbildung findet i.d.R. einmal monatlich in Blockveranstaltungen am Wochenende (freitagnachmittags, samstags und/oder sonntags) sowie regelmäßig am Montagabend statt. Inhaltlich gliedert sich die theoretische Ausbildung in folgende Veranstaltungsgruppen:
Das IPP bietet im Rahmen der theoretischen Ausbildung erheblich mehr Stunden als von der staatlichen Rahmenprüfungsordnung vorgeschrieben an.
Die einzelnen Veranstaltungen sowie deren Verteilung über die drei Studienjahre finden sich im
Curriculum für die theoretische Ausbildung (pdf)
Die praktische Tätigkeit setzt sich zusammen aus
praktische Tätigkeit 1:
1200 Std. stationäre klinisch-psychiatrische Tätigkeit (mindestens 1 Jahr)
praktische Tätigkeit 2:
600 Std. ambulante/psychotherapeutische/psychosomatische Tätigkeit (mindestens ½ Jahr)
Während der praktischen Tätigkeit 1 in der klinisch-psychiatrischen Einrichtung sollen die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patientinnen und Patienten beteiligt werden und dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen erwerben.
Die praktische Tätigkeit 1 soll in der ersten Hälfte der Ausbildung vor der Zwischenprüfung absolviert werden. Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die zum Ausbildungsbeginn über ein Promotionsstipendium oder über eine Promotionsstelle verfügen, können das praktische Jahr in der Psychiatrie auch im Anschluss an das Stipendium oder die Promotionsstelle beginnen.
Die Vermittlung eines Praktikumsplatzes in der Psychiatrie erfolgt nach dem erfolgreichen Auswahlverfahren um einen Ausbildungsplatz am IPP Münster. Wir bemühen uns um tatkräftige Beratung und Unterstützung bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz.
Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden auf die psychiatrische Tätigkeit durch Einführungsveranstaltungen vorbereitet und durch regelmäßige Begleitseminare seitens des IPP unterstützt.
Die Kliniken, an denen die praktische Tätigkeit 1 absolviert werden kann, finden Sie unter Kooperationskliniken.
Die praktische Tätigkeit 2 soll gem. PsychTh-APrV anders als die praktische Tätigkeit 1 einen Einblick in die Arbeit der psychotherapeutischen / psychosomatischen Versorgung geben, also in die Arbeit mit solchem Klientel, welches überwiegend in ambulanten Einrichtungen behandelt wird. Hierbei soll ein Überblick über Diagnostik und Indikation verschiedenster Störungsbilder sowie die Institutionen des Gesundheitssystems, welche für dieses Klientel zuständig sind, vermittelt werden.
Das Ausbildungskonzept des IPP Münster sieht vor, dass alle Ausbildungsteilnehmer 300 Std. der praktischen Tätigkeit 2 in unserer Ausbildungsambulanz (PTA IPP) absolvieren. Hierfür wurde ein spezielles und für alle verbindliches Curriculum entsprechend oben genannter Lernziele entwickelt, an dem die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer parallel zu den anderen Ausbildungsbestandteilen in zeitlich gestreckter Form teilnehmen, so dass die Gesamtausbildung zügig vorangetrieben werden kann.
Die restlichen 300 Std. der praktischen Tätigkeit 2 können je nach Wunsch und Verfügbarkeit in den psychiatrischen Kliniken, in denen die praktische Tätigkeit 1 durchgeführt wurde, in der Ausbildungsambulanz, in Lehrpraxen oder in der Ambulanz der Christoph-Dornier-Stiftung abgeleistet werden.
Die ambulanten Behandlungen im Rahmen der praktischen Ausbildung werden in der Ausbildungsambulanz des Instituts für Psychologische Psychotherapieausbildung Münster durchgeführt.
Nach Abschluss der praktischen Tätigkeit in der Klinik folgt die praktische Ausbildung, in der ambulante Patientinnen und Patienten unter Supervision behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist das Absolvieren der Zwischenprüfung, die i.d.R. im März des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt wird.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung müssen mindestens 600 Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision durchgeführt und dokumentiert werden. Die 600 Behandlungseinheiten der praktischen Ausbildung finden unter mind. 150 Unterrichtseinheiten Supervision statt. Davon sind lt. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mindestens 50 Unterrichtseinheiten als Einzelsupervision zu absolvieren; bei der Gruppensupervision darf die Gruppe aus maximal 4 Teilnehmern bestehen.
Die Störungsbilder der ambulanten Patientinnen und Patienten sollen im Laufe der Ausbildung nach Schwere und Komplexität ansteigen. Die Anzahl der Behandlungsstunden erhöht sich möglichst kontinuierlich im Laufe der Ausbildung.
Unser Ausbildungskonzept sieht eine engmaschige, kontinuierliche Betreuung durch unsere Supervisorinnen und Supervisoren vor, die zugleich eine unterschiedliche Behandlungsfrequenz und Patientendichte der Ausbildungsteilnehmerinnen und –teilnehmer berücksichtigt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass private oder berufliche Gründe zu einer „Streckung“ der praktischen Ausbildung führen können. Aus diesem Grund bietet das IPP zur Erreichung der Ausbildungsziele ein Supervisionsmodell an, das flexibel unterschiedliche Geschwindigkeiten in der praktischen Ausbildung ermöglicht.
Unsere Mitschaueinrichtungen ermöglichen es, dass alle Behandlungsstunden digital aufgezeichnet werden können, so dass die Supervisorinnen und Supervisoren einen umfassenden Eindruck von den Patientinnen und Patienten erhalten und in der Supervision anhand von Videoausschnitten besondere interaktionelle Aspekte besprechen können.
Insgesamt werden mit 140 Std. mehr als die geforderten 120 Std. Selbsterfahrung angeboten.
Die Selbsterfahrung beschäftigt sich mit den biografischen persönlichen Voraussetzungen der Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer für das therapeutische Handeln und Erleben, mit ihrem Handeln und Erleben in der therapeutischen Beziehung und ihrer persönlichen Entwicklung und Rollenfindung im Ausbildungsverlauf.
Die Selbsterfahrung findet in der Ausbildungsgruppe an mehreren Blocktagen pro Ausbildungsjahr mit drei erfahrenen Selbsterfahrungsleiterinnen und -leitern statt, die die Gruppe in wechselnder Zusammensetzung in Untergruppen aufteilen.
Die Stunden der freien Spitze am IPP Münster setzen sich aus Pflichtstunden, die per se absolviert werden, und aus fakultativen Stunden zusammen:
Zunächst einmal gehen am IPP Münster Literaturstudium, Vor- und Nachbereitung der Behandlungen der praktischen Ausbildung sowie deren Krankenaktenführung in die „freie Spitze“ ein.
Darüber hinaus wollen wir die theoretische und praktische Vertiefung in den Forschungs- und Anwendungsschwerpunkten des kooperativen Verbundes von Universität und Christoph-Dornier-Stiftung gezielt fördern. Zum anderen kann die praktische Ausbildung vertieft werden durch fakultative Leistungen wie kollegiale Supervision, praktisches Methodentraining in Kleingruppen sowie Überhängen aus anderen Ausbildungsbausteinen.
Die vorgeschriebenen Inhalte für die Abrechnungsbefugnis für “Übende Verfahren: Progressive Muskelentspannung“ sind im Curriculum vollständig enthalten, so dass Sie hierfür keine zusätzliche, kostenintensive Ausbildung absolvieren müssen.
Die Anforderungen an Theorie und Selbsterfahrung für die Abrechnungsbefugnis für Gruppenpsychotherapie gem. §6(5) Psychotherapievereinbarungen werden ebenfalls erfüllt.
(ab Ausbildungsbeginn Januar 2024)
Die Kursgebühren werden monatlich fällig, die Prüfungskosten nach erfolgter Prüfung. Die Kosten für die Supervision werden quartalsweise in Rechnung gestellt; die Therapieeinnahmen werden ebenfalls quartalsweise abgerechnet.
Alle Ausbildungsplätze für den
Jahrgang 2027 sind vergeben !
Werden Nachrückplätze frei, werden wir an dieser Stelle und der Startseite unter "Aktuelles" darüber informieren.
Informationen zum Bewerbungsverfahren bei Nachrückplätzen erhalten Sie dann von der Studienleitung.
für die praktische Tätigkeit gem. § 2(2)1 PsychTh-APrV
Folgende psychiatrisch-klinische Einrichtungen stellen Ausbildungsplätze für die einjährige stationäre praktische Tätigkeit (1200 Std.) zur Verfügung:
psychiatrisch-klinische Einrichtungen (pdf)Der Ausbildungsgang des IPP Münster wurde von Beginn an mit dem Ziel aufgebaut, modellhaft ein praxisnahes und in die psychosoziale Versorgung eingebettetes Ausbildungsangebot zu entwickeln, in dem Therapiekonzepte für die verschiedenen Störungsbereiche auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand vermittelt werden. Um dies zu erreichen, finden kontinuierliche Qualitätsüberprüfungen statt, deren Ergebnisse in die weitere Entwicklung des Curriculums, die Betreuung der Therapeutinnen und Therapeuten in Ausbildung und die Behandlungsangebote der Ausbildungsambulanz eingehen. Im Einzelnen werden evaluiert:
Regelmäßige DozentInnen- und SupervisorInnenbesprechungen sollen die Qualität und Vernetzung der Ausbildungsteile fördern. Darüber hinaus bietet das IPP Münster den Dozentinnen und Dozenten sowie den Supervisorinnen und Supervisoren Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen Entwicklungen in der Verhaltenstherapie an.
Jede Ausbildungsgruppe hat eine Kursbetreuerin oder einen Kursbetreuer, die die Gruppe über den gesamten Ausbildungszeitraum begleiten. Diese sind Ansprechpartner für alle Fragen der persönlichen Studienorganisation und halten regelmäßigen Kontakt zu den Dozentinnen, Dozenten, Supervisorinnen und Supervisoren.
Die Kurse werden zudem durch selbstgewählte Kurssprecher*innen vertreten, die in regelmäßigen Treffen mit der Ausbildungs- und Ambulanzleitung aktuelle Anliegen und Probleme besprechen.
Das IPP gehört dem Verbund universitärer Ausbildungsinstitute für Psychotherapie unith an und hat sich auch in diesem Rahmen zu einer freiwilligen Qualitätskontrolle der Ausbildung verpflichtet.
Die Infobroschüre beinhaltet eine Zusammenfassung der Informationen der Homepage zur Ausbildung als PDF und kann bequem ein- oder beidseitig ausgedruckt werden (ebenso bietet sich die Option zwei Seiten pro Blatt an). Die aktuelle Version ist darüber hinaus auch für den direkten Druck als Broschüre ausgelegt. Gängige PDF-Programme wie etwa der Acrobat Reader bieten diese Möglichkeit üblicherweise unter Druckoptionen an.
Informationsbroschüre des IPP