Ausbildung

Unser Profil verdeutlicht, was uns bei der Psychotherapieausbildung besonders wichtig ist.

Und für alle, die es genau wissen wollen, haben wir die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Bausteine unserer Ausbildung inklusive der Curricula dargestellt.

Um Ihnen einen ersten Überblick über die Rahmenbedingungen der Ausbildung zu geben, haben wir das Wichtigste auf einen Blick zusammengefasst.

Unser Profil

Ausbildungsziele und Studienplan orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten, d.h.: Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollen befähigt werden, eigenverantwortlich psychische und psychosomatische Erkrankungen sowie psychische Folgeerscheinungen körperlicher Erkrankungen zu diagnostizieren und verhaltenstherapeutisch zu behandeln.
Darüber hinaus sind uns folgende Ziele wichtig:

  • Modellhaftes, in die psychosoziale Versorgung eingebettetes Ausbildungsangebot
  • Praxisnahe Ausbildung mit engmaschiger Supervision
  • Praktische Tätigkeit 1 und praktische Tätigkeit 2 mit eigenem Curriculum
  • Intensive Vorbereitung und Begleitung während des Psychiatriejahres
  • Systematische Integration der theoretischen und praktischen Inhalte zu stringenten und umsetzbaren Therapiekonzepten für verschiedene Störungsbereiche
  • Enge Ausrichtung der berufspraktischen Tätigkeit am aktuellen Forschungsstand (Scientist-Practitioner Modell)
  • Individuelle Unterstützung und Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • Förderung von Kandidatinnen und Kandidaten mit wissenschaftlichem Interesse und Promotionsvorhaben
  • Zusatzqualifikationen für Progressive Muskelentspannung und Gruppen-Psychotherapie innerhalb der Ausbildung möglich


Die Kooperation und räumliche Nähe zum Universitätsklinikum Münster (Klinik für Psychische Gesundheit) ermöglichen zudem eine regelmäßige Einbeziehung psychiatrischer Fälle in die Ausbildung.

Der Beruf der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten ist ein anspruchsvoller, verantwortungsvoller, faszinierender und abwechslungsreicher Beruf.

Psychotherapie: Berufsbild mit Zukunft (pdf)

Lehrkräfte


für Seminare, Supervision und Selbsterfahrung

Wir freuen uns, dass folgende Personen mit uns zusammenarbeiten und an der Ausbildung am IPP mitwirken

unsere Lehrkräfte (pdf)

Die Bausteine der Ausbildung

Die Ausbildung besteht entsprechend der Ausbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten aus fünf Teilen:

  • die theoretische Ausbildung von mindestens 600 Std.
  • die praktische Tätigkeit von mindestens 1800 Stunden in mindestens 18 Monate
  • die praktische Ausbildung, in der mindestens 6 Patientenbehandlungen mit mindestens 600 Std. Therapie unter mindestens 150 Std. Supervision durchgeführt werden müssen
  • die Selbsterfahrung von mindestens 120 Std.
  • die „freie Spitze“ von mindestens 930 Std.


Alle Ausbildungsteile erfolgen am IPP Münster zeitlich parallel und miteinander vernetzt.
Im Rahmen der Ausbildung können außerdem Zusatzqualifikationen erworben werden.

1. Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung findet i.d.R. einmal monatlich in Blockveranstaltungen am Wochenende (freitagnachmittags, samstags und/oder sonntags) sowie regelmäßig am Montagabend statt. Inhaltlich gliedert sich die theoretische Ausbildung in folgende Veranstaltungsgruppen:

  • Intensivkurse, inhaltlich unterteilt nach eher methodenorientierten Kursen (z.B. „Methoden der Kognitiven Umstrukturierung“) oder eher störungsorientierten Kursen (z.B. „Borderline-Erkrankungen und ihre Behandlung mit dem Dialektisch-Behavioralen Ansatz“)
    (Ein- bis dreitägige Workshops mit hoher praktischer Orientierung an Wochenenden)
  • Kurzseminare für kompakte Wissens- und Faktenvermittlung zu institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Tätigkeit (Vortragsveranstaltungen, 2- bis 6-stündig, montagabends oder freitagnachmittags)
  • Fallseminar mit Vorstellung und Disputation eigener Behandlungsfälle (regelmäßig vierzehntägig, 3-stündig, montagabends) sowie Fallvorstellungen in der Psychiatrie
  • Symposium mit Vorstellung und Diskussion aktueller Befunde der Psychotherapieforschung i.d.R. einmal jährlich
  • „Orga-Sitzungen“ mit der jeweiligen Kursbetreuerin bzw. dem Kursbetreuer, in denen eine Verknüpfung und Integration der verschiedenen Ausbildungsbestandteile stattfinden soll.

Das IPP bietet im Rahmen der theoretischen Ausbildung erheblich mehr Stunden als von der staatlichen Rahmenprüfungsordnung vorgeschrieben an.

Die einzelnen Veranstaltungen sowie deren Verteilung über die drei Studienjahre finden sich im

Curriculum für die theoretische Ausbildung (pdf)

2. Praktische Tätigkeit


Die praktische Tätigkeit setzt sich zusammen aus

praktische Tätigkeit 1:
1200 Std. stationäre klinisch-psychiatrische Tätigkeit (mindestens 1 Jahr)

praktische Tätigkeit 2:
600 Std. ambulante/psychotherapeutische/psychosomatische Tätigkeit (mindestens ½ Jahr)

Während der praktischen Tätigkeit 1 in der klinisch-psychiatrischen Einrichtung sollen die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patientinnen und Patienten beteiligt werden und dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen erwerben. Die praktische Tätigkeit 1 soll in der ersten Hälfte der Ausbildung vor der Zwischenprüfung absolviert werden. Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die zum Ausbildungsbeginn über ein Promotionsstipendium oder über eine Promotionsstelle verfügen, können das praktische Jahr in der Psychiatrie auch im Anschluss an das Stipendium oder die Promotionsstelle beginnen. Die Vermittlung eines Praktikumsplatzes in der Psychiatrie erfolgt nach dem erfolgreichen Auswahlverfahren um einen Ausbildungsplatz am IPP Münster. Wir bemühen uns um tatkräftige Beratung und Unterstützung bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz. Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden auf die psychiatrische Tätigkeit durch Einführungsveranstaltungen vorbereitet und durch regelmäßige Begleitseminare seitens des IPP unterstützt. Die Kliniken, an denen die praktische Tätigkeit 1 absolviert werden kann, finden Sie unter Kooperationskliniken.

Die praktische Tätigkeit 2 soll gem. PsychTh-APrV anders als die praktische Tätigkeit 1 einen Einblick in die Arbeit der psychotherapeutischen / psychosomatischen Versorgung geben, also in die Arbeit mit solchem Klientel, welches überwiegend in ambulanten Einrichtungen behandelt wird. Hierbei soll ein Überblick über Diagnostik und Indikation verschiedenster Störungsbilder sowie die Institutionen des Gesundheitssystems, welche für dieses Klientel zuständig sind, vermittelt werden. Das Ausbildungskonzept des IPP Münster sieht vor, dass alle Ausbildungsteilnehmer 300 Std. der praktischen Tätigkeit 2 in unserer Ausbildungsambulanz (PTA IPP) absolvieren. Hierfür wurde ein spezielles und für alle verbindliches Curriculum entsprechend oben genannter Lernziele entwickelt, an dem die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer parallel zu den anderen Ausbildungsbestandteilen in zeitlich gestreckter Form teilnehmen, so dass die Gesamtausbildung zügig vorangetrieben werden kann. Die restlichen 300 Std. der praktischen Tätigkeit 2 können je nach Wunsch und Verfügbarkeit in den psychiatrischen Kliniken, in denen die praktische Tätigkeit 1 durchgeführt wurde, in der Ausbildungsambulanz, in Lehrpraxen oder in der Ambulanz der Christoph-Dornier-Stiftung abgeleistet werden.

3. Praktische Ausbildung unter Supervision


Die ambulanten Behandlungen im Rahmen der praktischen Ausbildung werden in der Ausbildungsambulanz des Instituts für Psychologische Psychotherapieausbildung Münster durchgeführt.

Nach Abschluss der praktischen Tätigkeit in der Klinik folgt die praktische Ausbildung, in der ambulante Patientinnen und Patienten unter Supervision behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist das Absolvieren der Zwischenprüfung, die i.d.R. im März des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt wird.

Im Rahmen der praktischen Ausbildung müssen mindestens 600 Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision durchgeführt und dokumentiert werden. Die 600 Behandlungseinheiten der praktischen Ausbildung finden unter mind. 150 Unterrichtseinheiten Supervision statt. Davon sind lt. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mindestens 50 Unterrichtseinheiten als Einzelsupervision zu absolvieren; bei der Gruppensupervision darf die Gruppe aus maximal 4 Teilnehmern bestehen.

Die Störungsbilder der ambulanten Patientinnen und Patienten sollen im Laufe der Ausbildung nach Schwere und Komplexität ansteigen. Die Anzahl der Behandlungsstunden erhöht sich möglichst kontinuierlich im Laufe der Ausbildung.

Unser Ausbildungskonzept sieht eine engmaschige, kontinuierliche Betreuung durch unsere Supervisorinnen und Supervisoren vor, die zugleich eine unterschiedliche Behandlungsfrequenz und Patientendichte der Ausbildungsteilnehmerinnen und –teilnehmer berücksichtigt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass private oder berufliche Gründe zu einer „Streckung“ der praktischen Ausbildung führen können. Aus diesem Grund bietet das IPP zur Erreichung der Ausbildungsziele ein Supervisionsmodell an, das flexibel unterschiedliche Geschwindigkeiten in der praktischen Ausbildung ermöglicht.

Unsere Mitschaueinrichtungen ermöglichen es, dass alle Behandlungsstunden digital aufgezeichnet werden können, so dass die Supervisorinnen und Supervisoren einen umfassenden Eindruck von den Patientinnen und Patienten erhalten und in der Supervision anhand von Videoausschnitten besondere interaktionelle Aspekte besprechen können.

4. Selbsterfahrung


Insgesamt werden mit 140 Std. mehr als die geforderten 120 Std. Selbsterfahrung angeboten.

Die Selbsterfahrung beschäftigt sich mit den biografischen persönlichen Voraussetzungen der Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer für das therapeutische Handeln und Erleben, mit ihrem Handeln und Erleben in der therapeutischen Beziehung und ihrer persönlichen Entwicklung und Rollenfindung im Ausbildungsverlauf.

Die Selbsterfahrung findet in der Ausbildungsgruppe an mehreren Blocktagen pro Ausbildungsjahr mit drei erfahrenen Selbsterfahrungsleiterinnen und -leitern statt, die die Gruppe in wechselnder Zusammensetzung in Untergruppen aufteilen.

5. Freie Spitze

Die Stunden der freien Spitze am IPP Münster setzen sich aus Pflichtstunden, die per se absolviert werden, und aus fakultativen Stunden zusammen:
Zunächst einmal gehen am IPP Münster Literaturstudium, Vor- und Nachbereitung der Behandlungen der praktischen Ausbildung sowie deren Krankenaktenführung in die „freie Spitze“ ein.
Darüber hinaus wollen wir die theoretische und praktische Vertiefung in den Forschungs- und Anwendungsschwerpunkten des kooperativen Verbundes von Universität und Christoph-Dornier-Stiftung gezielt fördern. Zum anderen kann die praktische Ausbildung vertieft werden durch fakultative Leistungen wie kollegiale Supervision, praktisches Methodentraining in Kleingruppen sowie Überhängen aus anderen Ausbildungsbausteinen.

Zusatzqualifikationen

Die vorgeschriebenen Inhalte für die Abrechnungsbefugnis für “Übende Verfahren: Progressive Muskelentspannung“ sind im Curriculum vollständig enthalten, so dass Sie hierfür keine zusätzliche, kostenintensive Ausbildung absolvieren müssen.

Die Anforderungen an Theorie und Selbsterfahrung für die Abrechnungsbefugnis für Gruppenpsychotherapie gem. §6(5) Psychotherapievereinbarungen werden ebenfalls erfüllt.

Kosten und Einnahmen


(ab Ausbildungsbeginn Januar 2024)

Die Kursgebühren werden monatlich fällig, die Prüfungskosten nach erfolgter Prüfung. Die Kosten für die Supervision werden quartalsweise in Rechnung gestellt; die Therapieeinnahmen werden ebenfalls quartalsweise abgerechnet.

  • Kursgebühren: Das Ausbildungsentgelt für die theoretische Ausbildung, praktische Ausbildung, Selbsterfahrung und Koordination der praktischen Tätigkeit beträgt monatlich 390 €. Die Kurskosten für den Drei-Jahres-Zeitraum betragen folglich 14.040 €. Für ein eventuelles viertes Ausbildungsjahr werden keine Kursgebühren erhoben. Ab dem fünften Ausbildungsjahr fällt eine Verwaltungsgebühr von 25 € monatlich an.
  • Aufwandsentschädigung für die Abschlussprüfung: 500 €.
  • Hinzu kommen die Kosten für die Supervision (mindestens 100 Std. Teilnahme an Gruppensupervision und 50 Std. Einzelsupervision), wobei die Kosten für die Supervision in der Gruppe durch die Anzahl der Gruppenmitglieder (drei bis max. vier) geteilt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das IPP Münster 40 Einheiten Gruppensupervision und vier Einheiten Einzelsupervision für die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer kostenlos anbietet. In Abhängigkeit von der Größe der Supervisionsgruppe (3 oder 4 Personen) liegen die regulären Gesamtkosten für die Supervision zwischen 4.235 € und 5.060 €.
  • Die Gesamtkosten der Ausbildung liegen in Abhängigkeit von der Größe der Supervisionsgruppen zwischen 18.775 € und 19.600 €.
  • Die Einnahmen aus abrechnungsfähigen Behandlungen im Rahmen der praktischen Ausbildung können die Ausbildungskosten vollständig refinanzieren. Unter Berücksichtigung der Vergütungssätze der vergangenen zwei Jahre kann mit Einnahmen von mindestens 24.000 € für 600 Behandlungsstunden der praktischen Ausbildung gerechnet werden.
  • Hinzu kommen die Einnahmen aus der stationären praktischen Tätigkeit 1 („psychiatrisches Jahr“), die je nach Institution variieren, jedoch mindestens 1000 € brutto im Monat (bei einer Wochenarbeitszeit von 26 Std.) betragen.
  • Alle abrechnungsfähigen Leistungen im Rahmen einer eventuellen praktischen Tätigkeit 2 in der Ausbildungsambulanz des IPP Münster (PTA IPP), werden mit dem gültigen Abrechnungssatz vergütet.

Bewerbung


Alle Ausbildungsplätze für den
Jahrgang 2027 sind vergeben !

Werden Nachrückplätze frei, werden wir an dieser Stelle und der Startseite unter "Aktuelles" darüber informieren.

Informationen zum Bewerbungsverfahren bei Nachrückplätzen erhalten Sie dann von der Studienleitung.

Kooperationskliniken


für die praktische Tätigkeit gem. § 2(2)1 PsychTh-APrV

Folgende psychiatrisch-klinische Einrichtungen stellen Ausbildungsplätze für die einjährige stationäre praktische Tätigkeit (1200 Std.) zur Verfügung:

psychiatrisch-klinische Einrichtungen (pdf)

Qualitätssicherung

Der Ausbildungsgang des IPP Münster wurde von Beginn an mit dem Ziel aufgebaut, modellhaft ein praxisnahes und in die psychosoziale Versorgung eingebettetes Ausbildungsangebot zu entwickeln, in dem Therapiekonzepte für die verschiedenen Störungsbereiche auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand vermittelt werden. Um dies zu erreichen, finden kontinuierliche Qualitätsüberprüfungen statt, deren Ergebnisse in die weitere Entwicklung des Curriculums, die Betreuung der Therapeutinnen und Therapeuten in Ausbildung und die Behandlungsangebote der Ausbildungsambulanz eingehen. Im Einzelnen werden evaluiert:

  • alle Veranstaltungen der Theorieausbildung und der Selbsterfahrung
  • Einzel- und Gruppensupervision (halbjährlich)
  • Praktische Tätigkeit (jährlich)
  • Zufriedenheit mit der Gesamtausbildung und berufliche Position der Absolventinnen und Absolventen (ein Jahr nach Abschluss)
  • Alle Behandlungen der praktischen Ausbildung werden mit vorgegebenen störungsspezifischen und störungsübergreifenden Messinstrumenten zu festgelegten Zeitpunkten (Prä, Post, 6-Monats- und 12-Monats-Follow-up) evaluiert. Die Daten gehen in das Qualitätsmanagement der Ausbildungsambulanz ein.


Regelmäßige DozentInnen- und SupervisorInnenbesprechungen sollen die Qualität und Vernetzung der Ausbildungsteile fördern. Darüber hinaus bietet das IPP Münster den Dozentinnen und Dozenten sowie den Supervisorinnen und Supervisoren Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen Entwicklungen in der Verhaltenstherapie an.
Jede Ausbildungsgruppe hat eine Kursbetreuerin oder einen Kursbetreuer, die die Gruppe über den gesamten Ausbildungszeitraum begleiten. Diese sind Ansprechpartner für alle Fragen der persönlichen Studienorganisation und halten regelmäßigen Kontakt zu den Dozentinnen, Dozenten, Supervisorinnen und Supervisoren.
Die Kurse werden zudem durch selbstgewählte Kurssprecher*innen vertreten, die in regelmäßigen Treffen mit der Ausbildungs- und Ambulanzleitung aktuelle Anliegen und Probleme besprechen.
Das IPP gehört dem Verbund universitärer Ausbildungsinstitute für Psychotherapie unith an und hat sich auch in diesem Rahmen zu einer freiwilligen Qualitätskontrolle der Ausbildung verpflichtet.

Informationsbroschüre des IPP

Die Infobroschüre beinhaltet eine Zusammenfassung der Informationen der Homepage zur Ausbildung als PDF und kann bequem ein- oder beidseitig ausgedruckt werden (ebenso bietet sich die Option zwei Seiten pro Blatt an). Die aktuelle Version ist darüber hinaus auch für den direkten Druck als Broschüre ausgelegt. Gängige PDF-Programme wie etwa der Acrobat Reader bieten diese Möglichkeit üblicherweise unter Druckoptionen an.

Informationsbroschüre des IPP

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